
Schiedsgericht
Ähnlich wie ein staatliches Gericht entscheidet ein Schiedsgericht über die Streitsache. Seine Entscheidung ist - sofern durch die Parteien vereinbart – verbindlich und abschließend. Ein Schiedsgericht ist entweder bereits vertraglich vorgesehen oder wird durch die Parteien im Streitfall als „privates Gericht“ vereinbart. Spezielle Organisationen (in Deutschland z.B. die Deutsche Institution für Schiedsgerichtsbarkeit, DIS, international z.B. die internationale Handelskammer in Paris, ICC u.v.m.) stellen die entsprechenden Regelwerke zur Verfügung.
Die Vorteile eines Schiedsverfahrens sind:
- erfahrene, praxisnahe Unternehmer und Anwälte als Schiedsrichter
- Vertraulichkeit des Verfahrens
- in der Regel zeitnahe, abschließende Streitlösung
- insbesondere für komplexe und internationale Sachverhalte mit hohen Streitwerten geeignet
Voraussetzungen sind:
- Vereinbarung eines Schiedsverfahrens zwischen den Parteien
- Einzahlung aller Verfahrenskosten vorab, gleichermaßen durch beide Streitparteien
Die Allianz ProzessFinanz finanziert eine Vielzahl nationaler und internationaler Schiedsverfahren. Sie schießt die hohen Verfahrenskosten für den Anspruchsinhaber vor und begleitet das Schiedsverfahren bis zu einem Abschluß.