
Wichtige Fragen und Antworten zur Prozessfinanzierung für Rechtsanwälte und Anspruchsinhaber
Können auch außergerichtliche Verfahren und vorgerichtliche Verhandlungen finanziert werden?
Natürlich. Verfahren, die zum Beispiel durch eine Mediation oder ohne Prozess durch vorgerichtliche Verhandlungen beendet werden können, finanzieren wir vorzugsweise. Hier profitiert der Anspruchsinhaber auch von einer deutlich niedrigeren Erfolgsbeteiligung der Allianz ProzessFinanz.
Eine frühzeitige Einschaltung der Allianz ProzessFinanz verbessert immer die Stellung des Anspruchsinhabers gegenüber dem Anspruchsgegner. Dadurch können in der Regel bessere Vergleiche ausgehandelt und langwierige Prozesse vermieden werden.
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Können auch außergerichtliche Verfahren finanziert werden?
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