
Wichtige Fragen und Antworten zur Prozessfinanzierung für Rechtsanwälte und Anspruchsinhaber
Gilt eine Finanzierungszusage für alle Instanzen?
Zunächst gilt eine Finanzierung nur für die laufende Instanz. Es versteht sich jedoch von selbst, dass wir bei einem gewonnenen Prozess auch die nächste Instanz bei einer Berufung des Anspruchsgegners finanzieren. Verlieren wir die erste Instanz, wird über die weitere Finanzierung der Berufung erneut entschieden. Alle bis dahin angefallenen Kosten sind jedoch durch die Finanzierung gedeckt, so dass der Anspruchsinhaber kein Risiko hat. Aufgrund unserer „Investition“ in das Verfahren werden wir eine Weiterfinanzierung nur dann ablehnen, wenn die Erfolgsaussichten schlecht sind.
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