
Einigung in Sachen Eisbär „Knut“
Allianz ProzessFinanz unterstützte den Tierpark Neumünster bei seiner Klage gegen den Zoo Berlin
In ihrem wohl prominentesten Fall hat die Allianz ProzessFinanz GmbH mit ihrer Prozessunterstützung zum Erfolg der Klage des Tierparks Neumünster auf Auskunft über die Werbeeinnahmen mit dem Eisbären Knut beigetragen.
Im Rahmen einer großen Pressekonferenz am 08. Juli 2009 in Berlin wurde der Öffentlichkeit die gute Nachricht bekannt gegeben: der Tierpark Neumünster und der Zoo Berlin haben ihren vor dem Landgericht Berlin anhängigen Rechtsstreit (AZ.: 38 O 381/08) mit einem Vergleich beendet. „Wir haben von Anfang an versucht, eine gütliche Einigung über die Einnahmen von Knut mit dem Zoo Berlin zu erreichen und freuen uns, die Angelegenheit jetzt zu einem für beide Seiten vertretbaren Ende gebracht zu haben“, erklärt Dr. Peter Drüwa, Direktor des Tierparks Neumünster.
Der Tierpark Neumünster erhält nun vom Zoo Berlin insgesamt 430.000 Euro in drei Raten: 350.000 Euro sofort und zwei Raten à 40.000 Euro in 2010 und 2011. Damit sind alle möglichen Ansprüche im Zusammenhang mit Knut abgegolten. Der Tierpark Neumünster als unstreitiger Eigentümer des berühmten Eisbären hat sich ferner bereit erklärt, das Tier dem Zoo Berlin endgültig zu überlassen. „Damit wird Knut nun ein richtiger Berliner“, so Dr. Peter Drüwa. Der Zoo Berlin muss Neumünster jedoch weiterhin über die Entwicklung und den Aufenthaltsort von Knut informiert halten.
Wem gehört eigentlich Knut?
Knut gehörte bis dato – und das hat auch der Berliner Zoo immer bestätigt – dem Tierpark Neumünster. Knuts Vater Lars (siehe Bild) ist bis heute aufgrund eines sog. Einstellungsvertrages vom Tierpark Neumünster zu Zuchtzwecken an den Berliner Zoo ausgeliehen, was in der Welt der zoologischen Gärten absolut üblich ist. Das Ergebnis der „Liaison“ zwischen der Berliner Bärin Tosca und Lars war Knut. Dieser erblickte am 5. Dezember 2006 das Licht der Welt. Zwischen dem Berliner Zoo und dem Tierpark Neumünster ist vertraglich geregelt, dass der erste, dritte und fünfte (überlebende) Eisbärennachwuchs von Lars - Erstgeborener ist Knut - dem Tierpark Neumünster gehört.
Warum hat der Tierpark Neumünster das Gericht angerufen?
Als Eigentümer wollte der Tierpark Neumünster an den Lizenzeinnahmen aus der Vermarktung des international beliebten Bären beteiligt werden. In den vergangenen Jahren hatte der Berliner Zoo dank Knut laut diverser Veröffentlichungen erhebliche zusätzliche Einnahmen. Und zwar sowohl aufgrund der Rekordbesucherzahlen als auch, und das ist der streitige Punkt, aus der Vermarktung und Lizenzierung von Knut: der weltberühmte Eisbär kann eine Anzahl an Werbeverträgen aufweisen wie sie sonst nur bei erfolgreichen Sportlern oder Popstars vorkommen.
Da Berlin aber trotz zahlreicher außergerichtlicher Versuche nicht bereit war, sich konkret zu jenen Lizenzeinnahmen durch Knut zu äußern, sah sich die Zooleitung Neumünster gemeinsam mit ihrem Kuratorium und dem Beirat gezwungen, vor dem Berliner Landgericht zunächst eine Auskunftsklage über diese Lizenzeinnahmen einzureichen.
Da der Tierpark Neumünster von der Tiergartenvereinigung, einem gemeinnützigen Verein, getragen wird, stand er allerdings vor dem Problem, dass er die notwendigen Kosten für einen Rechtsstreit nicht allein aufbringen konnte, geschweige denn ein hohes Kostenrisiko für den Fall des Unterliegens eingehen wollte.

Welche Rolle spielte die Allianz ProzessFinanz?
Der Anwalt des Tierparks stellte den Fall daher einem gewerblichen Prozesskostenfinanzierer, der Allianz ProzessFinanz GmbH aus München, vor. Diese war von den Ansprüchen des Tierparks Neumünster an den Werbeeinnahmen überzeugt und übernahm den Fall. Sie finanzierte den Rechtsstreit und trug das volle Kostenrisiko gegen eine reine Beteiligung (deutlich unterhalb der Standardbedingungen) am Erfolg. Außerdem unterstützte sie ihren Kunden durch die Einholung von Rechtsgutachten, betreute und begleitete durchgehend das Verfahren und alle Verhandlungen und stellte dem Tierpark Neumünster eine PR-Agentur an die Seite, die die strategisch wichtige Pressearbeit für ihn übernahm.
So konnte sie „Waffengleichheit“ zwischen dem kleinen, unbekannten Tierpark in Schleswig-Holstein und dem größten Zoo Deutschland herstellen – eine für die Prozessfinanzierung typische „David gegen Goliath“-Situation. „Wir sind froh, dass dieser Streit durch unsere Unterstützung schließlich beigelegt werden konnte. Jetzt gibt es nur Gewinner: Knut bleibt - wie von der Bevölkerung gewünscht - in Berlin, und der Tierpark Neumünster bekommt als Eigentümer des Bären etwas vom Kuchen ab“, kommentiert Dr. Arndt Eversberg, Geschäftsführer der Allianz ProzessFinanz GmbH das Ergebnis.
Ende gut, Bär gut, alles gut
„Der Großteil des erzielten Betrags soll jetzt für dringend notwendige Umbau- und Renovierungsarbeiten im Tierpark Neumünster verwendet werden“, freut sich auch dessen Direktor, Dr. Peter Drüwa.
Auch Knut dürfte froh sein, dass der Rechtsstreit nun vorbei und wieder Ruhe im Zoo eingekehrt ist. Wie uns sein Pfleger Ronny Henkel mitteilte, geht es dem mittlerweile 250 kg schweren Jungbären ausgezeichnet. Von seinem Appetit – immerhin rund 8 bis 9 Kilo Fisch, Fleisch, Obst und Gemüse pro Tag – konnten einige Mitarbeiter der Allianz ProzessFinanz GmbH sich gemeinsam mit ihren Kunden vom Tierpark Neumünster höchstpersönlich überzeugen.