
Wie funktioniert Prozessfinanzierung?
Sie haben einen Anspruch von mindestens EUR 100.000, jedoch nicht die finanziellen Mittel, um Ihr Recht durchzusetzen? Dann kann eine Prozessfinanzierung die Lösung sein.
Häufig wird Recht aus Gründen des Kostenrisikos und der Liquidität nicht durchgesetzt, obwohl es erfolgreich durchsetzbar wäre.
Finanzierung der Anwaltskosten und Gerichtsgebühren
Übernimmt die Allianz ProzessFinanz einen Fall, bedeutet das, dass sie sämtliche Kosten des Verfahrens (ab Vertragsschluss) vorfinanziert. Das heißt, sie zahlt die Gebühren des eigenen Anwalts sowie die Gerichtskosten. Außerdem bringt sie die Kosten für Gutachten und Sachverständige auf und holt ggf. auch selber Expertenmeinungen ein.
Übernahme des vollen Verlustrisikos
Geht der Rechtsstreit wider Erwarten verloren, trägt die Allianz Prozessfinanzierung den gesamten Verlust. Einschließlich der an die Gegenseite zu erstattenden Kosten.
Beteiligung am Erfolg
Lediglich wenn der Prozess gewonnen wird, geben Sie einen Teil des Erlöses an die Allianz Prozessfinanzierung ab. Und zwar nur von dem Betrag, der tatsächlich vom Gegner gezahlt wird. Die Erfolgsbeteiligung ist wie folgt gestaffelt:
- 20 % aus vorgerichtlich bzw. im Wege einer Mediation erzielten Erträge
- 30 % aus Erträgen bis EUR 500.000 durch gerichtlichen Vergleich oder Urteil
- 20 % aus dem Betrag, der EUR 500.000 übersteigt.
| Streitwert (EUR) | Prozessrisiko* (EUR) |
| EUR 100.000 | EUR 23.800 |
| EUR 200.000 | EUR 34.000 |
| EUR 300.000 | EUR 44.000 |
| EUR 500.000 | EUR 59.900 |
| EUR 1.000.000 | EUR 90.000 |
| EUR 5.000.000 | EUR 330.000 |
Anmerkung:
Die effektive Erfolgsbeteiligung kann wegen der Möglichkeit der steuerlichen Abzugsfähigkeit z.B. nach dem EStG oder ErbStG tatsächlich deutlich niedriger ausfallen.
Allianz ProzessFinanz: Sie können nur gewinnen.